Teleskopmaschinen

Traurig Landtechnik Fabrikstr. 17, Wambach, Bayern, Deutschland

Die einwandfreie Funktion von Maschinen und Geräten ist Voraussetzung für ein störungsfreies und sicheres Arbeiten. Daher hat der Arbeitgeber auch seine Arbeitsmittel regelmäßig, jedoch mindestens einmal jährlich, durch eine befähigte Person auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen (§ 14 - 6 BetrSichV). Die Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet den Arbeitgeber durch eine Gefährdungsbeurteilung die Prüfung (Art, Umfang,

Seilwinden-Prüfung

Traurig Landtechnik Fabrikstr. 17, Wambach, Bayern, Deutschland

Die Unfallverhütungsvorschrift VSG3.1 „Technische Arbeitsmittel“ §19 verlangt, dass Winden, Hub- und Zuggeräte einschließlich der Tragkonstruktion sowie der Seilböcke vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen vor der Wiederinbetriebnahme, jedoch mindestens einmal jährlich, durch einen Sachkundigen geprüft werden. Die wiederkehrenden Prüfungen liegen dabei in der Verantwortung des Betreibers. Die Dauer der Prüfung is je ca.

Veranstaltungsserie Forstkranüberprüfung

Forstkran-Prüfung

Traurig Landtechnik Fabrikstr. 17, Wambach, Bayern, Deutschland

Nach der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) und den Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften (VSG 3.1 § 18 – Krane) und der UVV-Krane der Vorschriften der Gewerblichen Berufsgenossenschaften (BGV D6) müssen Krananlagen in der Forstwirtschaft entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, jedoch mindestens jährlich durch einen Sachkundigen überprüft werden. Die wiederkehrenden Prüfungen

Forstausstellung 2024

Traurig Landtechnik Fabrikstr. 17, Wambach, Bayern, Deutschland

Besucht uns vom 06.12-07.12.2024 zu unserer jährlichen Forstausstellung in Wambach / Mainburg. Wir freuen uns auf euch!