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Teleskopmaschinen

Januar 1 @ 8:00 - Dezember 31 @ 17:00 CET

Teleskopmaschinen

Die einwandfreie Funktion von Maschinen und Geräten ist Voraussetzung für ein störungsfreies und sicheres Arbeiten. Daher hat der Arbeitgeber auch seine Arbeitsmittel regelmäßig, jedoch mindestens einmal jährlich, durch eine befähigte Person auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen (§ 14 – 6 BetrSichV). Die Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet den Arbeitgeber durch eine Gefährdungsbeurteilung die Prüfung (Art, Umfang, Prüffristen und Qualifikation des Prüfers) selbst festzulegen und durchführen zu lassen. Die Prüfung an Arbeitsmittel etc. dürfen ausschließlich Befähigte (Sachkundige) Personen durchführen, die aufgrund der Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahen beruflichen Tätigkeit entsprechend Arbeitsmittel prüfen, warten und ggf. instand setzen dürfen. Die wiederkehrenden Prüfungen liegen dabei in der Verantwortung des Betreibers.

Termine sind das ganze Jahr telefonisch vereinbar, hierfür gibt’s keine festen Termine.

Details

Beginn:
Januar 1 @ 8:00 CET
Ende:
Dezember 31 @ 17:00 CET

Veranstalter

Traurig Landtechnik
E-Mail
info@traurig-landtechnik.de

Veranstaltungsort

Traurig Landtechnik
Fabrikstr. 17
Wambach, Bayern 84048 Deutschland
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Telefon
0875184520