• Hopfenspritzen-Prüfung

    Traurig Landtechnik Fabrikstr. 17, Wambach, Bayern, Deutschland

    Die Hopfenspritzenüberprüfung ist eine gesetzlich vorgegebene Pflichtkontrolle. Die Plakette hat für Landwirtinnen und Landwirte eine große Bedeutung. Sie garantiert den optimalen Einsatz von Betriebsmitteln und zugleich umwelt- und ressourcenschonendes Arbeiten

  • Feldspritzen-Prüfung

    Traurig Landtechnik Fabrikstr. 17, Wambach, Bayern, Deutschland

    Die Feldspritzenprüfung ist eine gesetzlich vorgegebene Pflichtkontrolle. Die Plakette hat für Landwirtinnen und Landwirte eine große Bedeutung. Sie garantiert den optimalen Einsatz von Betriebsmitteln und zugleich umwelt- und ressourcenschonendes Arbeiten

  • Seilwinden-Prüfung

    Traurig Landtechnik Fabrikstr. 17, Wambach, Bayern, Deutschland

    Die Unfallverhütungsvorschrift VSG3.1 „Technische Arbeitsmittel“ §19 verlangt, dass Winden, Hub- und Zuggeräte einschließlich der Tragkonstruktion sowie der Seilböcke vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen vor der Wiederinbetriebnahme, jedoch

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  • Hopfenspritzen-Prüfung

    Traurig Landtechnik Fabrikstr. 17, Wambach, Bayern, Deutschland

    Die Hopfenspritzenüberprüfung ist eine gesetzlich vorgegebene Pflichtkontrolle. Die Plakette hat für Landwirtinnen und Landwirte eine große Bedeutung. Sie garantiert den optimalen Einsatz von Betriebsmitteln und zugleich umwelt- und ressourcenschonendes Arbeiten

  • Seilwinden-Prüfung

    Traurig Landtechnik Fabrikstr. 17, Wambach, Bayern, Deutschland

    Die Unfallverhütungsvorschrift VSG3.1 „Technische Arbeitsmittel“ §19 verlangt, dass Winden, Hub- und Zuggeräte einschließlich der Tragkonstruktion sowie der Seilböcke vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen vor der Wiederinbetriebnahme, jedoch

  • Forstkran-Prüfung

    Traurig Landtechnik Fabrikstr. 17, Wambach, Bayern, Deutschland

    Nach der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) und den Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften (VSG 3.1 § 18 – Krane) und der UVV-Krane der Vorschriften der Gewerblichen Berufsgenossenschaften (BGV D6)