• Seilwinden-Prüfung

    Traurig Landtechnik Fabrikstr. 17, Wambach, Bayern, Deutschland

    Die Unfallverhütungsvorschrift VSG3.1 „Technische Arbeitsmittel“ §19 verlangt, dass Winden, Hub- und Zuggeräte einschließlich der Tragkonstruktion sowie der Seilböcke vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen vor der Wiederinbetriebnahme, jedoch mindestens einmal jährlich, durch einen Sachkundigen geprüft werden. Die wiederkehrenden Prüfungen liegen dabei in der Verantwortung des Betreibers. Die Dauer der Prüfung is je ca.

  • Forstkran-Prüfung

    Forstkranüberprüfung
    Traurig Landtechnik Fabrikstr. 17, Wambach, Bayern, Deutschland

    Nach der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) und den Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften (VSG 3.1 § 18 – Krane) und der UVV-Krane der Vorschriften der Gewerblichen Berufsgenossenschaften (BGV D6) müssen Krananlagen in der Forstwirtschaft entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, jedoch mindestens jährlich durch einen Sachkundigen überprüft werden. Die wiederkehrenden Prüfungen

  • 40 Jahre Traurig Landtechnik

    Traurig Landtechnik Fabrikstr. 17, Wambach, Bayern, Deutschland

    40 Jahre Traurig Landtechnik – das muss gefeiert werden! & zwar mit euch.   Gerne laden wir euch am 28.02 & 01.03.2026 von 09:00 – 17:00 Uhr zu unserer großen Hausausstellung ein. Es erwarten euch eine große Maschinenausstellung, tolle Gewinnspiele & gute Verpflegung.   Wir freuen uns mit euch die letzten 40 Jahre zu feiern!