Seilwinden-Prüfung

Traurig Landtechnik Fabrikstr. 17, Wambach, Bayern, Deutschland

Die Unfallverhütungsvorschrift VSG3.1 „Technische Arbeitsmittel“ §19 verlangt, dass Winden, Hub- und Zuggeräte einschließlich der Tragkonstruktion sowie der Seilböcke vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen vor der Wiederinbetriebnahme, jedoch

Forstkran-Prüfung

Traurig Landtechnik Fabrikstr. 17, Wambach, Bayern, Deutschland

Nach der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) und den Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften (VSG 3.1 § 18 – Krane) und der UVV-Krane der Vorschriften der Gewerblichen Berufsgenossenschaften (BGV D6)